In den letzten Jahren ist FutureCamp stark gewachsen. Ein größeres Team mit inzwischen rund 55 Mitarbeiter:innen und erweiterte Beratungsleistungen machen neue Führungsstrukturen notwendig.
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Wir streben Treibhausgasneutralität im Sinne des Pariser Abkommens an: Wir erheben regelmäßig unseren Corporate Carbon Footprint (CCF) und setzen Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) um. Abgeleitet aus der Menge der derzeit nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen leisten wir einen ausgleichenden Beitrag, indem wir hochwertige Klimaschutzprojekte unterstützen.
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Nach dem unterfinanzierten Umsetzungsjahr 2022 folgt nun die Aktionsagenda mit einer Bestandsaufnahme – unter der Präsidentschaft von Dubai. Hiermit rücken die Maßnahmen und damit auch die Finanzierung – ein zentraler Zankapfel in den Verhandlungen – nochmals stärker in den Fokus. Die Konferenz, für viele Beobachter die erste wichtige nach Paris, setzt damit die Latte hoch. Das braucht es gewiss auch, um nach dem ersten Stocktake unter dem Übereinkommen von Paris (Paris Agreement, PA) die notwendigen Konzepte bei der Hand zu haben.
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Das Jahr 2024 wird einige Herausforderungen für Anlagenbetreiber im EU-Emissionshandel (EU-EHS) bereithalten.
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Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr sind jetzt zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet.
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Am 21.11.2023 sind nach Verstreichen der Einspruchsfrist die Rechtsakte zur Umwelttaxonomie sowie zur Änderung der Klimataxonomie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Wir berichteten hier bereits zu den Entwürfen.
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Gute Nachrichten für besonders stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen: Mit dem Strompreispaket vom 9. November beschließt die Bundesregierung die Fortführung der sogenannten Strompreiskompensation für die nächsten fünf Jahre.
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Lenggries, Sylvenstein ‒ Traditionelles jährliches Retreat für FutureCamp.
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Mit der Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz: CBAM) gilt seit dem 01.10.2023 eine neue CO2-Abgabepflicht - anfangs nur als Meldepflicht - für importierte CO2-intensive Produkte. Der CBAM zielt darauf ab, auch zukünftig ‒ im Zuge des Auslaufens der kostenfreien Zuteilung von EU-Emissionszertifikaten (EUA) ‒ die Verlagerung von CO2-Emissionen ins Nicht-EU-Ausland (Carbon Leakage) zu verhindern und die Dekarbonisierung bei außereuropäischen Handelspartnern anzureizen.
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